Sektionsversammlung vom 16. November 2011
16.11.2011 |
Sektionsversammlung vom 16. November 2011
Die SP Unteres Emmental hat anlässlich ihrer Sektionsversammlung beschlossen, sämtliche Vorlagen der Gemeindeversammlungen von Kirchberg und Ersigen vom 5. Dezember 2011 zu unterstützen. Besonders am Herzen liegt der SP UE die Annahme der Infrastruktur-Kreditanträge zu Gunsten der Kirchberger Sportvereine FC, TV und LC. Auch die ausdrückliche Unterstützung der Langsamverkehrsbrücke zur Eissportanlage sowie den dazu führenden Radweg via Sandeggenweg erfolgte einstimmig und vorbehaltslos. Die SP UE hat mit grosser Freude zur Kenntnis genommen, dass zwei von drei ihrer Vorschlägen zur Gemeindeordnung (GeO) von Kirchberg bereits ins öffentliche Vernehmlassungs¬verfahren eingeflossen sind. Die neu hinzugekommenen Anhänge 1 und 2 werden - wie vom Gemeinderat vorgeschlagen - ebenfalls zur Annahme empfohlen.
Nationalratswahlen und 2. Wahlgang Ständerat vom 20. November

Die SP Unteres Emmental bedankt sich bei den Wählerinnen und Wählern für das Vertrauen in die gewählten sechs Berner SP-Nationalräte. Ebenfalls danken wir für die Unterstützung unseres Kandidaten Kevin Müller, welcher sowohl in Kirchberg als auch in Ersigen auf der Juso-Liste das Spitzenresultat geschafft hat.
Für den 2. Wahlgang der Ständeratswahlen vom 20. November 2011 empfehlen wir Ihnen die Wahl von Hans Stöckli aus Biel. Für eine ausgewogene Vertretung im Ständerat: Hans ins Stöckli!
Wahlvorschläge 23. Oktober
Wahlvorschläge SP Unteres Emmental
Die SP Unteres Emmental empfiehlt Ihnen nebst den Kandidaten der Listen 2 (SP Frauen), 3 (SP Männer) und 4 (JUSO und Second@s plus) folgende Kandidaten besonders zur Wahl:
Nationalratswahlen (unbedingt 2x auf Ihre Liste)
Kevin Müller aus Kirchberg
Ständeratswahlen
Hans Stöckli aus Biel
Eingaben Gemeindeorganisationen
Sektionsversammlung 16. November
20.09.2011 |
Eingaben Gemeindeorganisationen
Die SP Unteres Emmental hat an ihrer öffentlichen Sektionsversammlung folgende Eingaben ins Vernehmlassungsverfahren der Teilrevision der Gemeindeordnung von Kirchberg (GeO) beschlossen:
Wählbarkeit, Art. 20, Absatz 2
Hier sind die Worte „des Gemeinderates“ durch „der nominierenden Partei“ zu ersetzen.
Begründung: Es macht keinen Sinn, dass der Gemeinderat Personen im Amt hält, welche die Meinung und Interessen der Partei nicht mehr vertritt. Wir erachten es deshalb als sinnvoller, hier direkt die seinerzeit nominierende Partei in die Pflicht zu nehmen und diese bestimmen zu lassen, ob bei einem Ortswechsel ein Verbleib im jeweiligen Gemeindeorgan gerecht-fertigt ist.
Volksrechte, Art. 18a, Absatz 1
Dieser Absatz ist mit folgendem Satz zu ergänzen: Bis zum Ablauf der Referendumsfrist, respektive bei zustande gekommenem Referendum bis zum Beschluss der Gemeindeversammlung darf der Gemeinderat für dieses Geschäft keine Verpflichtungen eingehen sowie neue, geänderte oder aufgehobene Reglemente in Kraft setzen.
Begründung: Dieser – eigentlich logische – Satz dient zur juristischen Absicherung, dass die Referendumsfrist wirklich eingehalten wird und so die notwendige Mitsprachemöglichkeit gewährt bleibt.
Volksrechte, Art. 18a, Absatz 2
Die Referendumsfrist soll 60 Tage anstatt 30 Tage betragen
Begründung: Für eine Ortspartei ist es in 30 Tagen nicht möglich die für die Ergreifung eines Referendums notwendigen Gremien (Vorstandssitzung und Sektionsversammlung) einzuberufen und auch noch Unterschriftensammlungen zu organisieren.
Geschäftsprüfungskommission
Die Diskussion über Vor- und Nachteile einer Geschäftsprüfungskommission wurde intensiv geführt. Mit knapper Mehrheit wurde beschlossen, dem Vorschlag des Gemeinderates (externe Revisionsstelle, weder RPK noch GPK) zu folgen.
Sollte doch eine GPK gegründet werden, müssen klare Leitplanken für deren Tätigkeit definiert werden, ihre Prüfhandlungen sollen aufgrund Risikoüberlegungen stichprobenartig erfolgen. Die Entscheide des Gemeinderates dürfen nicht geprüft werden.
Sämtliche anderen Änderungsvorschläge werden von der SP UE vorbehaltslos unterstützt. Insbesonders die Stärkung des Gemeinderatspräsidiums, die beiden neuen GR-Ressorts, die Verlängerung der Amtsdauer sowie die erhöhten Finanzkompetenzen.






